Neues Zollanmeldungsprogramm CDS - Customs Declaration Service

Blog / 24. August 2022

Neues Zollanmeldungsprogramm CDS - Customs Declaration Service löst CHIEF ab dem 1. Oktober 2022 für Importe in das Vereinigte Königreich ab

 

Die britische Zollbehörde (HMRC) hat angekündigt, ihr altes System für die elektronische Abgabe von Zollanmeldungen CHIEF - Customs Handling of Import and Export Freight abzuschalten.

 

In einem ersten Schritt wird CHIEF für Einfuhrvorgänge in das Vereinigte Königreich abgeschaltet. Ab dem 1. Oktober 2022 sollen dann sämtliche Einfuhrzollanmeldungen ausschließlich über die neue IT Anwendung CDS - Customs Declaration Service abgebildet werden.

 

In einem zweiten Schritt soll CHIEF für Ausfuhrvorgänge in das Vereinigte Königreich abgeschaltet und ab 1. April 2023 sollen alle Ausfuhrzollanmeldungen ausschließlich über CDS abgebildet werden.

 

Bislang laufen beide Systeme parallel. Die britische Zollbehörde (HMRC) bittet die Unternehmen, die Umstellung zeitnah vorzunehmen und nach Möglichkeit schon jetzt auf CDS zu wechseln.

 

Weitere Informationen über CDS und CHIEF finden Sie hier:
www.gov.uk/customs-declaration-service-communication-pack

 

CDS ist verfügbar – aber viele Unternehmen müssen noch darauf umstellen. Die britische Zollbehörde (HMRC) hat festgestellt, dass Anfang August noch rund 3.500 Unternehmen auf CDS umsteigen müssen. Obwohl das Schließungsdatum von CHIEF im Laufe der Jahre mehrmals geändert wurde, wird erwartet, dass sich o.g. Fristen nicht mehr ändern werden.

 

Alle Unternehmen, die Waren in das Vereinigte Königreich importieren, sind von dieser Änderung betroffen. Sie müssen Schritte unternehmen, um ab dem 1. Oktober 2022 weiterhin Waren in das Vereinigte Königreich importieren zu können. Diese Maßnahmen werden einige Tage/Wochen dauern. Wenn die entsprechenden Maßnahmen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, können Unternehmen keine Waren in das Vereinigte Königreich importieren. Daher sollten Unternehmen jetzt Maßnahmen zur Migration auf CDS ergreifen, um ihnen ausreichend Zeit für den Übergang zu haben.

 

Es sollte beachtet werden, dass ein Unternehmen definitiv Maßnahmen ergreifen muss – selbst wenn es einen Zollagenten zur Unterstützung bei seinen Zollanmeldungen hinzuzieht.

 

Was ändert sich für Sie oder Ihre Kunden:

  • Wenn Sie derzeit Ihr Zollaufschub-Konto (Duty Deferment Account) bei der Einfuhr von Waren verwenden, geschieht dies auf der Grundlage, dass eine Genehmigung zur Abfertigung einer Sendung erteilt wurde. In Zukunft wird das mit dem neuen System CDS nicht mehr möglich sein. Mit Einführung des CDS System muss der Inhaber des Zollaufschub Kontos (Duty Deferment Account) die Zollagentur bzw. den Broker bevollmächtigen, um Zugriff auf das Aufschub-Konto im CDS-Dashboard zu erhalten.

 

Was Sie oder Ihre Kunden tun sollten, um vorbereitet zu sein:

  • Falls der Importeur der Waren dies noch nicht getan hat, sollte dieser sich über sein Government Gateway-Konto für CDS registrieren. (Wenn Ihre Importeure der Waren das sogenannte „Postponed VAT Accounting“-Verfahren verwenden, sollten Ihre Importeure bereits Zugang zum Government Gateway-Konto haben). Diese Registrierung dauert nur wenige Minuten. Die Bestätigung durch die Behörde über das Government Gateway erfolgt normalerweise innerhalb von 24 Stunden.
     
  • Wenn Ihre Importeure ein Zollaufschub-Konto (Duty Deferment Account) haben und dieses für die Abrechnung von Einfuhrzöllen oder Mehrwertsteuer nutzen, müssen Ihre Importeure eine neue Einzugsermächtigung erteilen/einrichten, damit CDS Gelder von Ihrem Aufschub-Konto einziehen kann. Über den nachfolgenden Link erhalten Ihre Kunden/Importeure eine Unterweisung, wie eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder einzurichten ist.
    www.gov.uk/set-up-a-new-direct-debit/
     
  • Wenn Ihre Importeure über eine Bankgarantie verfügen, müssen Ihre Importeure den CCG – Customs Comprehensive Guarantee – an entsprechende Broker (im Falle des Arrangements über Hammer an uns sowie den Broker Channel Ports) übermitteln.
    Beispiel einer 31-stelligen CCG Nummer: GBCGU12345678901234567890123456.

 

Weiter benötigen wir, Hammer, sowie unser Partnerbroker Channel Ports die CCG Anwendungsreferenz (application reference).


Beispiel einer Anwedungsreferenz (application reference): CCG 9999.

 

Das HMRC – GOV.UK (HM Revenue & Customs) hat eine Reihe von Hilfestellungen und Anleitungen zusammengestellt, die Ihnen helfen, das Konto bei CDS zu eröffnen:

 

 

 

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner aus unserem „Hammer Brexit-Team“ gerne zur Verfügung.
www.hammer-ac.de/brexit-hilfe

 

Alle Angaben ohne Gewähr.


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Yvonne Faber
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